EU-SOZIALPOLITIK

In vier Gesetzesvorschläge und vier Mitteilungen lässt sich der dicke Stapel Papier sortieren, den die Kommission gestern zur Sozialpolitik verabschiedete.

Die Richtlinie über Europäische Betriebsräte wird überarbeitet. Sie existiert seit 1994 und legt fest, dass Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und Standorten in mindestens zwei EU-Staaten einen grenzüberschreitenden Betriebsrat haben können. Die Initiative dazu kann vom Unternehmer ausgehen oder von den Mitarbeitern, wenn mindestens 100 Beschäftigte den Antrag unterstützen. Derzeit gibt es weltweit etwa 2.200 Betriebe, die unter die Richtlinie fallen. 820 dieser Unternehmen haben Europäische Betriebsräte eingerichtet, die nach Berechnungen der EU-Kommission für etwa 15 Millionen Arbeiter sprechen. In der Neufassung der Richtlinie soll die Informationspflicht der Unternehmen ausgeweitet werden, damit die Arbeitnehmervertreter im Fall von Betriebsverlagerungen frühzeitig ihre Vorschläge einbringen und über soziale Abfederungen verhandeln können.

Eine vierte Antidiskriminierungsrichtlinie soll den bestehenden Gesetzen an die Seite gestellt werden. Die EU hat bereits Regeln für die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, die Gleichstellung der Geschlechter und der ethnischen Gruppen verabschiedet. Nun soll eine Richtlinie hinzukommen, die jedem, der sich aufgrund von Alter, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder sexueller Orientierung diskriminiert fühlt, den Klageweg eröffnet.

Eine neue Richtlinie über die Arbeitsbedingungen in den maritimen Berufen soll die soziale Absicherung von Seeleuten verbessern. Diese sind aufgrund ihrer speziellen Arbeitssituation von einigen sozialrechtlichen Bestimmungen in der EU ausgeschlossen.

Eine Rahmenrichtlinie soll regeln, welche Erstattungsansprüche Patienten haben, die medizinische Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Anspruch nehmen.

Vier weitere Dokumente, die keine Gesetzentwürfe sind, aber neue Gesetzesprojekte initiieren sollen, befassen sich mit der Verbesserung des Globalisierungsfonds, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Situation der Ehefrauen von Selbstständigen und der Situation der Roma in Europa. DPS