Mehr Geld im Beutel

Was ändert sich am 1. Juli bei Pflege und Gesundheit, für Hartz-IV-Empfänger, Rentner und Computerspieler

BERLIN ap ■ Am 1. Juli treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die zum Teil in den letzten Monaten heftig umstritten waren. Dazu zählt die Pflegereform, die Pflegebedürftigen deutliche Verbesserungen bringt. RentnerInnen und Hartz-IV-Empfänger können sich über etwas mehr Geld freuen.

Die Pflegereform wird erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 die Leistungen verbessern. Für die häusliche Betreuung von Demenzkranken soll es erstmals Geld geben. Pflegestützpunkte sollen pflegenden Angehörigen Rat und Hilfe unter einem Dach bieten. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt allerdings um 0,25 Punkte von bisher 1,7 auf 1,95 Prozent vom Bruttolohn. Für Kinderlose steigt der Beitrag von 1,95 auf 2,2 Prozent.

Über eine Rentenerhöhung können sich die 20 Millionen Rentner in Deutschland freuen. Die Renten steigen um 1,1 Prozent. Bei 1.000 Euro Rente im Monat bedeutet dies eine Steigerung von 11 Euro. Die Rentenanpassung wird auf das Arbeitslosengeld II übertragen. So können auch Hartz-IV-Empfänger mit etwas mehr Geld rechnen. Der Regelsatz für das Arbeitslosengeld wird von derzeit 347 auf 351 Euro erhöht. Die Regelleistung für den Partner liegt dann bei 316 Euro und für ein Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bei 211 Euro.

Mit der neuen Vorsorgeuntersuchung für Dreijährige können Eltern ihre Kinder bis zum 6. Lebensjahr künftig insgesamt zehnmal auf Kassenkosten untersuchen lassen. Die neue „U 7a“ findet im 34. bis 36. Lebensmonat statt und schließt damit eine Lücke im Vorsorgekalender. Die Untersuchung soll sicherstellen, dass Kinder künftig ab der Geburt mindestens einmal im Jahr dem Arzt vorgestellt werden.

Zur Früherkennung von Hautkrebs wird das Hautkrebs-Screening neu in die Krebsfrüherkennungsrichtlinie aufgenommen und damit zu einer generellen Kassenleistung. Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse können künftig ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre zu Lasten ihrer Krankenkasse eine Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen.

Das neue Jugendschutzgesetz ab 1. Juli verspricht, Kinder und Jugendliche besser vor brutalen Computerspielen zu schützen. Es sieht unter anderem deutlich größer gedruckte Altersfreigabe-Angaben auf Packungen vor. Außerdem wird der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die per Gesetz auf dem Index stehen, mit Blick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Diese Änderungen sind auch eine Reaktion auf die Amokläufe von Schülern.

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