ALTES SPARBUCH
: Daten verfallen nicht

Ein Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten noch auf Angaben in einem Sparbuch berufen. Das OLG Celle gab einem Kläger Recht, der sich rund 8.000 Euro von seinem 1971 eröffneten Konto auszahlen lassen wollte. Die Bank gab an, das Konto bereits 1982 aufgelöst zu haben, konnte dies aber nicht beweisen. (Az.: 3 U 39/08) (dpa)