GLATTEISUNFALL
: München muss zahlen

Wegen eines Glatteisunfalls muss die Stadt München Schadenersatz leisten. Die Klägerin hatte sich auf einer nichtgeräumten Straße den Knöchel gebrochen. Das Landgericht München entschied, dass die Stadt „durch Nichträumung und Nichtstreuung ihre Verkehrssicherungspflicht fahrlässig“ verletzt habe. (Az.: 26 O 2677/08) (ap)