POLIZEI RHEINLAND-PFALZ
: Längere Arbeitszeit

Die Polizei in Rheinland-Pfalz muss länger arbeiten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte in einem Urteil die Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamten über den 60. Geburtstag hinaus. Das Land als Dienstherr habe mit der seit 2004 gültigen Regelung keine Fürsorgepflichten verletzt, befand das Gericht. (rtr)