Kita-Streik: AWO geht vor Gericht

Der Streik an Kindertagesstätten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Schleswig-Holstein wird nun auch die Gerichte beschäftigen. Am heutigen Freitag werde das Arbeitsgericht Lübeck einen Antrag der AWO auf eine einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Ver.di verhandeln, teilte die AWO mit. Landesgeschäftsführer Volker Andresen sagte, Grund sei die „kategorische“ Weigerung der Gewerkschaft, Notdienstvereinbarungen mit dem Verband abzuschließen. „Wir haben in den Kitas einen Versorgungsauftrag, den wir wahrnehmen müssen.“ Um die Situation klären zu lassen, sei der Antrag gestellt worden. Ver.di teilte unterdessen mit, die Arbeitsniederlegungen nicht mehr anzukündigen.

Bisher hatte die Gewerkschaft die bestreikten Einrichtungen vorher genannt. „Wir haben das sehr bewusst getan, um Beeinträchtigungen für die Eltern und Kinder abzumildern und darüber hinaus nicht alle AWO-Kitas gleichzeitig zum Streik aufgerufen“, sagte die zuständige Streikleiterin, Sabine Hebenstein. Da die AWO dies ausnutze und aus anderen Kitas Personal abziehe, um es in den bestreikten Einrichtungen einzusetzen, werde die Streiktaktik geändert.

Am gestrigen Donnerstag sind nach Angaben von Ver.di fast alle der zum Arbeitskampf aufgerufenen Kitas dem Appell gefolgt. Betroffen waren wie bereits am Mittwoch die Standorte in Pinneberg, Husum, Osterrönfeld, Lübeck, Hasloh und Uetersen. DPA