WELCHE FARBE RECHT IST

Vermieter dürfen ihren Mietern nicht vorschreiben, in welcher Farbe sie ihre Wohnung streichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Zwar habe der Vermieter ein „berechtigtes Interesse“ daran, die Wohnung nach dem Auszug mit einem zur Weitervermietung tauglichen Anstrich zurückzubekommen. Doch dies rechtfertigt nicht, dass der Vermieter dem Mieter während der Mietzeit vorschreibt, welche Farbe er zu wählen hat. Ein Vermieter hatte einer Berliner Mieterin auferlegt, fällige Schönheitsreparaturen „in neutralen hellen Farben auszuführen“. Dieses Ansinnen hat der BGH zurückgewiesen. FOTO: MARIA CONRADI/CARO