Lieferant von Anlagen für libysche Giftgasfabrik verurteilt

Gericht spricht 74-jährigen Kaufmann wegen illegalen Rüstungshandels schuldig. Strafmaß: zwei Jahre Haft auf Bewährung und Geldbuße

MÖNCHENGLADBACH dpa ■ Ein deutscher Lieferant von Anlagen für eine libysche Giftgas-Fabrik ist in Mönchengladbach zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 20.000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Der 74-jährige Kaufmann hatte sich jahrelang im Libanon versteckt gehalten und sich Ende 2006 der Justiz gestellt.

Das Landgericht sprach ihn am Freitag wegen illegalen Rüstungshandels schuldig. Der Unternehmer hatte nach Gerichtsangaben gestanden, zu Beginn der 1990er-Jahre Steuerungsanlagen und ein Prozessleitsystem zur Steuerung der Giftgasproduktion im nordafrikanischen Staat geliefert zu haben. Von den rund 6,5 Millionen Euro Gewinn konnte die Justiz mit 102.000 Euro lediglich einen Bruchteil sicherstellen. Seine beiden Komplizen waren in einem Prozess 1997 zu teils mehr als doppelt so hohen Haftstrafen verurteilt worden.

Das Gericht berücksichtigte bei dem Kaufmann strafmildernd, dass er sich selbst gestellt und ein Geständnis abgelegt habe. Zudem habe er der Justiz einen monatelangen Prozess mit schwieriger Beweislage erspart. Andererseits habe er das friedliche Zusammenleben der Völker und die Außenbeziehungen Deutschlands gefährdet, indem er den Bau chemischer Waffen gefördert habe. Bei dem kriminellen Geschäft hatten die Kaufleute Anlagen unter anderem der Firma Siemens zum dreifachen Preis an Libyen weiterverkauft. Die Schaltanlagen waren zur Tarnung zerlegt worden, um sie per Schiff von Belgien nach Libyen leichter liefern zu können. Als Zweck wurde der Bau einer Wasseraufbereitungsanlage angegeben.

Das libysche Regime hatte in Rabta eine Giftgasfabrik errichtet, in der Nervengase hergestellt werden sollten. Die Giftgas-Affäre war im Jahr 1989 an die Öffentlichkeit gelangt. Trotzdem hatte Libyen seine Pläne nicht aufgegeben, sondern noch eine weitere Fabrik nach gleichem Muster errichten wollen, für die die Bauteile bestimmt waren, wie es in dem Urteil aus dem Jahr 1997 heißt.