Rauchverbot: Kneipenwirtin zieht vor Gericht

Eine Wirtin aus Hannover zieht gegen das Nichtraucherschutzgesetz vor Gericht. Die Frau beklagt Umsatzrückgänge

Der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) geht erstmals mit rechtlichen Schritten gegen das Rauchverbot in Kneipen mit nur einem Gastraum vor. Der Verband reichte für eine 50 Jahre alte Wirtin aus Hannover einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover ein. Die Gastwirtin strebe wegen Umsatzrückgängen eine Ausnahmeregelung an, nach der sie frei entscheiden kann, ob ihre Gäste rauchen dürfen oder nicht, sagte eine Dehoga-Sprecherin. Fast 60 Prozent der Wirte in Niedersachsen hatten über Umsatzeinbußen geklagt.

Der Antrag sei eingegangen und an die Kammer für Gesundheitsrecht vergeben worden, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Eine Entscheidung solle noch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe fallen. Seit Mittwoch verhandelt das oberste deutsche Gericht über Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Berlin und Tübingen sowie dem Besitzer einer Heilbronner Diskothek gegen die Nichtraucherschutzgesetze. Eine Entscheidung wird bis Ende Juli erwartet.

Das niedersächsische Sozialministerium zeigt sich trotz des Eilantrages der Wirtin gelassen. „Es gilt, dass das Nichtraucherschutzgesetz ein großer Erfolg ist für den Gesundheitsschutz in Niedersachsen und dass wir daran nicht rütteln“, sagte Behördensprecher Thomas Spieker.

Die Erfolgsaussichten sind für die Wirtin nicht allzu hoch. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte einen ähnlichen Eilantrag eines Wirtes aus Oldenburg bereits Anfang Juni zurückgewiesen. Lediglich in Ausnahmesituationen könne ein Parlamentsgesetz im Eilantrag vorläufig für nicht anwendbar erklärt werden, hatten die Richter entschieden. DPA