Rauchverbot beim TÜV

Verfassungsrichter beschäftigen sich ab heute mit Beschwerden von Disko- und Einraumkneipen-Inhabern

KARLSRUHE dpa ■ Die Rauchverbote in Kneipen und Gaststätten stehen heute beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Das Karlsruher Gericht verhandelt über drei Beschwerden von Kneipenwirten sowie einer Heilbronner Disko gegen die Nichtraucherschutzgesetze in Baden-Württemberg und Berlin. Der Erste Senat wolle im Grundsatzverfahren die rechtliche Zulässigkeit von Rauchverboten aber „relativ umfassend klären“ und damit nach Möglichkeit Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet schaffen, hatte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier angekündigt. Ein Urteil soll noch vor der Sommerpause verkündet werden.

Die Beschwerdeführer machen eine Verletzung der Eigentumsgarantie und der Berufsfreiheit geltend. Der Tübinger Kneipeninhaber Uli Neu und die Berliner Wirtin Sylvia Thimm beanstanden das Fehlen von Ausnahmeregelungen für kleine Lokale mit nur einem Raum. Anders als größere Gaststätten hätten sie keine Möglichkeit, separate Raucherräume einzurichten. Deswegen blieben viele ihrer Gäste – zu 70 Prozent Raucher – zu Hause. „Die finanziellen Verluste haben sich bei 25 bis 32 Prozent minus eingependelt“, klagt Neu.

Der Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg verweist auf Umfragen, wonach ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Rauchverbots die Umsätze in fast 80 Prozent der Einraumgaststätten um rund 22 Prozent zurückgingen. Nach Einschätzung des Brauerbundes hat das Rauchverbot auch den seit Jahren anhaltenden Rückgang beim Bierabsatz verstärkt. In den ersten vier Monaten wurden zwei Prozent weniger Bier verkauft, teilte der Branchenverband mit.