DNA abgegeben

Bundesanwaltschaft sieht die Ex-RAFlerin jetzt als „Beschuldigte“ im Mordfall Buback. Keine neuen Spuren

FREIBURG taz ■ Die Bundesanwaltschaft (BAW) ermittelt im Mordfall Buback inzwischen auch gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker. Dies bestätigte gestern eine BAW-Sprecherin. Derzeit wird frisches DNA-Material von Becker mit alten Spuren aus den 70er-Jahren verglichen.

Der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback wurde 1977 von einem Kommando der RAF erschossen. Bisher ging die Justiz davon aus, dass Christian Klar, Knut Folkerts und Günther Sonnenberg die Täter waren. Klar und Folkerts wurden deshalb verurteilt. Bei Sonnenberg wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen eingestellt, er hatte aus anderen Gründen bereits eine lebenslängliche Strafe erhalten.

Seit letztem Jahr wird im Mordfall Buback erneut ermittelt. Zunächst richteten sich die Ermittlungen nur gegen das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisnewski. Er wurde in einem Interview von Peter-Jürgen Boock als wahrscheinlicher Mordschütze benannt. Anfang der 80er-Jahre hatte auch Verena Becker gegenüber dem Verfassungsschutz Wisnewski als Mittäter genannt.

Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, hat allerdings schon lange auch Verena Becker als Mittäterin in Verdacht. Er beruft sich auf Tatzeugen, die damals eine eher zierliche Person gesehen hatten. Becker wurde Ende 1977 zusammen mit Sonnenberg festgenommen. Die Bundesanwaltschaft erklärte, um DNA-Material von Becker zu erhalten, musste diese zur Beschuldigten erklärt werden. Inzwischen habe Becker freiwillig Zellmaterial zur Verfügung gestellt. Angesichts der schlechten Qualität der Spuren aus den 70er-Jahren sei ein sicherer Nachweis, dass Becker tatbeteiligt war, aber nicht zu erwarten. Allenfalls könne ausgeschlossen werden, dass bestimmte Spuren von ihr stammen. Im Januar hatte die Bundesanwaltschaft verneint, dass Becker bereits während des Buback-Mordes mit dem Verfassungsschutz kooperierte. CHRISTIAN RATH