Das Naturschutzrecht wirkt kaum

Das geplante Umweltgesetzbuch soll strengere Regeln enthalten, fordern Naturschützer

BERLIN taz ■ Naturschützer fordern strengere Regeln im geplanten Umweltgesetzbuch (UGB), um den Verlust von Tier- und Pflanzenarten aufzuhalten. „Das jetzige Naturschutzrecht hat das Ziel nicht erreicht, den Artenschwund zu stoppen“, sagt Rainer Baake, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, zur Begründung. Auch andere Organisationen verlangen, den Umweltschutz im UGB zu stärken.

Bisher verläuft die Diskussion um das Umweltgesetzbuch, das Dutzende Vorschriften von Bund und Ländern zusammenfassen soll, nicht im Sinne der Verbände: Der Entwurf von Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) ist größtenteils genauso streng oder lasch wie das aktuelle Recht. Besonders die CSU-Minister Michael Glos (Wirtschaft) und Horst Seehofer (Agrar) wollen mit Hilfe des Umweltgesetzbuches die Naturschutzstandards sogar senken und etwa den Bau neuer Straßen erleichtern. Gabriel hält dagegen. Bis Ende Juli/Anfang August müssen sie sich einigen, weil das Kabinett dann einen Entwurf beschließen will.

Offenbar um Gabriel in dieser Debatte den Rücken zu stärken, fordern Naturschützer wie Baake nun öffentlich, die Umweltstandards zu erhöhen. „Das UGB muss den Ländern genau vorgeben, bis wann sie Naturschutzgebiete für den angestrebten bundesweiten Biotopverbund ausweisen“, erklärt Baake. Im aktuellen Entwurf ist das nicht vorgesehen. Die Bundesregierung will aber mindestens zehn Prozent Deutschlands in zusammenhängenden Biotopen unter Schutz stellen lassen. So sollen sich Pflanzen und Tiere ausbreiten und ihren genetischen Reichtum bewahren.

Ebenso solle der Bund bei der Verwaltung der Schutzgebiete den Ländern genaue und strenge Vorschriften machen, meint Baake. „Der aktuelle Entwurf lässt das offen und erzwingt geradezu, dass die 16 Länder eigene Gesetze erlassen.“ Dabei ist doch das erklärte Ziel der Koalition, mit dem Umweltgesetzbuch das Recht zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Baake sieht in der Zersplitterung denn auch Nachteile für den Umweltschutz: Die Landesregierungen erlägen oft der Versuchung, Kompromisse zugunsten der örtlichen Unternehmen und zu Lasten der Umwelt zu schließen.

Auch das Öko-Institut wünscht sich Verschärfungen im UGB. Projektleiterin Regine Barth verlangt, dass die Behörden Lizenzen zum Ausstoß etwa von Abgasen künftig leichter befristen können als bisher. Ein Beispiel: Wahrscheinlich sind Kohlekraftwerke bald viel schadstoffärmer als heute. Wenn die Genehmigungen auslaufen würden, könnten die Behörden die Betreiber dann zwingen, auf die neue, bessere Technologie umzurüsten. JOST MAURIN