EU gegen VW-Gesetz

Niedersachsens Vetorecht: Brüssler Kommission gehen die Änderungen in der Novelle nicht weit genug

BERLIN ap/dpa ■ Die EU-Kommission greift auch das neue VW-Gesetz an. Sie beanstandet vor allem, dass VW-Großaktionär Niedersachsen auch künftig ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen des Konzerns behalten soll. Die Kommission teilte gestern mit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Sollte Berlin im weiteren Verfahren nicht einlenken, könnte Brüssel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Zwangsgeld in einer Größenordnung von etwa 100.000 Euro pro Tag beantragen, wurde in Regierungskreisen geschätzt.

Die Bundesregierung reagierte gelassen auf die Drohung der EU-Kommission. „Es gibt eine zweimonatige Frist, und die Bundesregierung wird innerhalb dieser Frist antworten“, sagte die Sprecherin des Justizministeriums. Die Kommission habe lediglich um Mitteilung gebeten, was die Bundesregierung bislang unternommen habe, um die Vorgaben des EuGH umzusetzen.

Das Kabinett hatte am Dienstag voriger Woche eine Novelle des VW-Gesetzes gebilligt, nach der das bisherige Höchststimmrecht von 20 Prozent zwar gestrichen wird. Es bleibt aber dabei, dass die Hauptversammlung bei bedeutsamen Entscheidungen mit einer Mehrheit von 80 Prozent plus einer Aktie beschließen muss. VW-Großaktionär Niedersachsen hält 20,3 Prozent der Aktien und hat damit eine Sperrminorität. In anderen Konzernen ist ein Vetorecht erst ab 25 Prozent üblich. Der EuGH hatte im Herbst das Zusammenspiel von Höchststimmrechten und Mehrheitserfordernis moniert, weil es dem Staat ungerechtfertigte Sonderrechte einräume. Damit verstoße Berlin gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.