Brüssel geht erneut gegen VW-Gesetz vor

BRÜSSEL ap/dpa ■ Die EU-Kommission greift auch das neue VW-Gesetz an. Sie beanstandet vor allem, dass VW-Großaktionär Niedersachsen auch künftig ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen des Konzerns behalten soll. Die Kommission teilte gestern mit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Sollte Berlin nicht einlenken, könnte Brüssel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Zwangsgeld in einer Größenordnung von etwa 100.000 Euro pro Tag beantragen, wurde in Regierungskreisen geschätzt. Die Bundesregierung reagierte gelassen. „Es gibt eine zweimonatige Frist, die Bundesregierung wird innerhalb dieser Frist antworten“, sagte die Sprecherin des Justizministeriums. Die Kommission habe lediglich um Mitteilung gebeten, was die Bundesregierung bislang unternommen habe, um die Vorgaben des EuGH umzusetzen.