Spenden auch für Wählervereine

KARLSRUHE dpa ■ Kommunale Wählervereinigungen müssen ihre Spenden künftig nicht mehr versteuern. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die bisher allein für Parteispenden reservierte Steuerfreiheit benachteilige kommunale Wählervereinigungen gravierend und verletze ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, so die Karlsruher Richter. Es gebe keinen tragfähigen Grund, Parteispenden steuerfrei zu stellen, während kommunale Wählervereine von ihren oft geringen Zuwendungen einen Teil an den Fiskus abgeben müssten.