EIGENBEDARF/KÜNDIGUNG
: BGH stärkt Vermieter

Vermieter müssen bei Eigenbedarfskündigungen dem Mieter nur Alternativwohnungen anbieten, die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich frei werden. Nach einem BGH-Urteil besteht diese Pflicht nicht, wenn eine andere Wohnung im gleichen Haus erst nach Ende des Mietverhältnisses frei wird. (Az. VIII ZR 292/07) (ap)