Niederlage für Castor-Gegner

Für Castor-Gegner ist der 100 Meter breite Korridor, auf dem während der Atom-Transporte ins Zwischenlager Gorleben nicht demonstriert werden darf, eine „grundrechtefreie Sonderrechtszone“. Aber er ist rechtens: Am Freitag hat das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) die so genannte Allgemeinverfügung bestätigt, die die Polizei 2004 für den Atom-Transport erlassen hatte. Danach galt ein Versammlungsverbot an den Bahngleisen und Transportstraßen sowie an der Verladestation in Dannenberg und am Zwischenlager selbst. Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg hatten die dagegen klagende Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und die Initiative X-tausendmal quer noch teilweise Recht bekommen.

Das OVG sah das nun anders: Ohne die Allgemeinverfügung wäre die Polizei nicht in der Lage gewesen, den Transport in schwer überschaubarem Gelände „ohne erhebliche Störungen zu gewährleisten“. Ein polizeilicher Notstand habe vorgelegen, weil mit Blockaden und Beschädigungen zu rechnen gewesen wäre. Eine unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit konnte das OVG nicht erkennen. In Hör- und Sichtweite der Transportstrecke habe es „hinreichende Möglichkeiten zur öffentlichkeitswirksamen Durchführung von Protestveranstaltungen“ gegeben, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine Revision ließen die Richter nicht zu (Az.: 11 LC 138/06 und 11 LC 141/06). KSC