Mord unter Nazi-Kameraden

Nach einer tödlichen Auseinandersetzung unter Nazis in Wismar muss der Haupttäter für mehr als acht Jahre in Haft

Nach 32 Verhandlungstagen verurteilte das Landgericht Schwerin am Mittwoch fünf Männer der rechtsextremen Szene zu Haftstrafen. Der Haupttäter Hennig W. muss wegen Mord für acht Jahren und neun Monate ins Gefängnis, kommt aber zunächst in eine Entzugsanstalt.

An Silvester hatten die Männer im Alter von 17 bis 37 Jahren im Wismarer Neonazitreff „Werwolfklub“ gefeiert. In der Wohnung von W. ging die Party später weiter. Hier kam ihr späteres Opfer Andreas F. hin. Bei dem Trinkgelage geriet F. mit dem jüngsten Täter Olivier L. in Streit – wohl wegen Nichtigkeiten. Bald schon schlugen und traten bis auf W. alle im Verlaufe des Abends zu. Immer wieder soll W. in seiner Wohnung die Blutspuren entfernt haben. Als erneut durch Angriffe auf F. die Räume verschmutz wurden, so Richter Horst Heydorn, entschloss sich W. „dem Problem ein Ende zu setzen“. Mit einem Brotmesser stach W. „ohne zu zögern“ zu. „Das war Mord“, sagte Heydorn.

Im Gericht erklärte W.s Anwalt Revision einzulegen. Sein Mandant hätte aus „einer Zwangshaltung heraus gehandelt“. Wenn er trinke, würde er zu einem pedantischen Putzteufel. Die Mitangeklagten verurteilte das Gericht zu sechs Jahren beziehungsweise fünfeinhalb Jahren sowie zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit wegen Alkoholkonsums aus. AS