NICHTRAUCHEN IN BERLIN
: Gesetz bleibt in Kraft

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat den Antrag eines Rauchers auf vorläufige Aussetzung des Berliner Rauchverbots in öffentlichen Gebäuden abgelehnt. Raucher hätten keinen schweren Nachteil, wenn sie in öffentlichen Gebäuden nicht zur Zigarette greifen dürften, hieß es gestern vom Gericht. (dpa)