FAHRLÄSSIGE KINDSTÖTUNG
: Ärztin muss in Haft

Wegen fahrlässiger Tötung eines Vierjährigen muss eine Ärztin in Hamburg für 22 Monate in Haft. Zudem darf sie fünf Jahre lang nicht praktizieren, so das gestrige Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek. Dieses sah es als erwiesen an, dass die Frau 2006 dem Jungen eine überdosierte Zuckerinfusion verabreicht hatte. (ap)