Strafe wegen illegaler Hanfparade

Der Organisator der Pro-Hanf-Demo 2006 verbummelt seinen Gerichtstermin – und wird wegen illegalen Aufstellens von Hanfpflanzen zu einer Geldstrafe verurteilt. Dabei hatte die Polizei die Bepflanzung am Brandenburger Tor erlaubt

Seine Schusseligkeit hat ihm jetzt wohl einen Eintrag ins Vorstrafenregister gekostet: Gegen Steffen Geyer, Mitorganisator der „Hanfparade“, wurde am Montag am Moabiter Amtsgericht Strafbefehl erlassen: Der studierte Jurist muss 600 Euro Strafe zahlen und ist damit vorbestraft – wenn er nicht noch Berufung einlegt. Geyer wird zur Last gelegt, mehrere tausend Hanfplanzen illegal auf der Hanfparade 2006 am Brandenburger Tor aufgestellt zu haben. Zum Prozess tauchte der Hanfaktivist nicht auf. Er kam zu spät, hatte seinen Personalausweis vergessen und das Geld fürs Taxi, sagte er der taz.

Die Geschichte um die „Hanfplantage“ am Brandenburger Tor ist skurril. Eigentlich war die Aufstellung von mehreren tausend Nutzhanfplanzen am 5. August 2006 durch die Polizei genehmigt – bis ein LKA-Beamter vorbeikam. Polizeibeamte holzten die Pflanzen auf seinen Befehl Stamm für Stamm rigoros ab.

Die Staatsanwaltschaft warf Geyer nun vor, mit der Aufstellung der Bäumchen illegalen Anbau von Betäubungsmitteln auf dem Platz vor dem Brandenburger Tor betrieben zu haben. Der Angeklagte bestreitet das: „Ich habe den Hanf lediglich mobil gemacht, indem ich ihn aus der Uckermark, dem offiziellen Anbaugebiet, hierher geschafft habe“, sagte er der taz.

In der Tat hatte der potenzielle Delinquent zuvor bei der Polizei Zertifikate vorgelegt, welche die einwandfreie Herkunft der Pflanzen als Nutzhanf bewiesen. Des Weiteren legte er Karten vor, auf denen die geplanten Standorte verzeichnet waren. „Die Polizei gab uns zu verstehen, dass es möglich sei, die Pflanzen wie geplant aufzustellen“, so Geyer. Bestandteil der Abmachung waren auch Hinweiszettel an den Bäumchen, die über den geringen THC-Anteil von 0,016 Prozent aufklärten.

Die Begrünung rund um das Brandenburger Tor währte allerdings nur 20 Stunden: Der Hauptkommissar vom LKA sah die Öffentlichkeit gefährdet und witterte eine Verschwörung: Angeblich hätten die Hanfaktivisten die Nutzpflanzen auf dem Transport nach Berlin gegen potente Artgenossen ausgetauscht. Ein Verdacht, der sich in Laboruntersuchungen nicht erhärtete. Wie so oft steckt der Teufel im Detail: Geyer hatte zwar die Genehmigung, die Pflanzen aufzustellen, gleichzeitig lässt sich diese Tatsache juristisch, so scheint es, auch als Anbau derselben bewerten. Dieses Recht haben nur Betriebe, die sich dem Anbau von Nutzhanf verschrieben haben.

Ebenfalls angeklagt war ein Kompagnon Geyers, der vor Gericht erschien und im Gegensatz zu ihm freigesprochen wurde. Seine Absenz beim Prozess kommt dem Juristen nach eigenen Aussagen aber zugute: „Jetzt sind die Verfahren getrennt, und mein Mitstreiter kann nun auch für mich aussagen.“

SIMON GARREIS