Gericht stoppt Heide-Tiefflüge

MAGDEBURG dpa ■ Das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Sachsen-Anhalt hat Tiefflüge der Bundeswehr über der Colbitz-Letzlinger Heide vorläufig gestoppt. Damit gaben die Richter einem Eilantrag des Naturschutzbundes (Nabu) statt. Die sogenannten Beteiligungsrechte des Nabu seien verletzt worden: Der Verband habe nicht die Möglichkeit erhalten, vor dem Start der Tiefflüge eine Stellungnahme abzugeben. Das OVG revidierte damit ein Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts, das den Nabu-Antrag in erster Instanz abgewiesen hatte (Az.: 2 M 94/08). Das OVG wies darauf hin, dass es nicht über die generelle Zulässigkeit von Tiefflügen über der Heide entschieden habe. Der Nabu hatte bemängelt, dass sich die Übungen negativ auf die Vogelarten in dem Vogelschutzgebiet auswirken könnten, bei denen schon die Brutzeit begonnen habe. Die Heide sei reich an seltenen Vögeln wie Rotmilanen und Wiedehopfen. Die Bundeswehr hatte entgegnet, die Lärmbelastung halte sich in Grenzen. Die Übungen seien nur über dem Kern des Geländes geplant.