Telekom muss Akten nicht vorlegen

FRANKFURT/MAIN ap ■ Die Telekom muss wahrscheinlich nicht die kompletten 1,9 Millionen Blatt vertrauliche Unterlagen aus einem US-Verfahren im deutschen Schadenersatzprozess um ihren dritten Börsengang vorlegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ließ am Montag erkennen, dass es den Antrag der Klägerseite für unzulässig hält. Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp hatte die Herausgabe der Akten gefordert. Der Vorsitzende Richter, Christian Dittrich, erklärte, nach seiner vorläufigen Beurteilung hätte eine derart umfangreiche Aktenvorlage den Charakter einer Ausforschung.