Bewährungsstrafe für „Abmahn-Anwalt“

Das Landgericht München verurteilt Günter Freiher von Gravenreuth wegen Untreue zu elf Monaten auf Bewährung

Einst war Günter Freiherr von Gravenreuth der gefürchtetste „Abmahn-Anwalt“ der deutschen Internetcommunity. Am Mittwoch wurde er vom Landgericht München I im Berufungsverfahren rechtskräftig zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

In zwei gleichartigen Fällen hatte der Münchner Anwalt im Jahr 2002 seinen Mandanten Geld vorenthalten, das er in zivilrechtlichen Vergleichen ausgehandelt hatte und das eigentlich sofort an diese weiterzuleiten ist. „Auskehren“ heißt der Fachbegriff. Doch von Gravenreuth hat das Geld einbehalten. Bereits am 1. Februar war er wegen Veruntreuung von 2.321,80 Euro zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Dazu kamen am Mittwoch in der Berufungsverhandlung noch einmal sechs Monate durch ein zweites Verfahren. Der selbständige Internetanbieter Elmar Dommer aus dem nordrhein-westfälischen Langenfeld hatte von Gravenreuth Anfang 2000 mit der Klärung eines Streits um eine Internetdomain betraut. Die Angelegenheit endete in einem Vergleich, die Gegenseite überwies 6.000 Euro an Dommer. Oder vielmehr auf das Kanzleikonto. Erst dieser Tage wurde Dommer ein Teil überwiesen.

Auch bei der taz arbeitete von Gravenreuth mit unsauberen Mitteln. 2006 hatte er die taz wegen eines unverlangt zugeschickten E-Mail-Newsletters abgemahnt. Später erklärte von Gravenreuth, die vom taz-Verlag gezahlten Verfahrenskosten in Höhe von 663,17 Euro nicht erhalten zu haben, und wollte deshalb die Internetadresse der taz pfänden und versteigern lassen. Die taz konnte das Gegenteil beweisen und stellte Strafantrag. In der ersten Instanz verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten von Gravenreuth wegen Betrugsversuchs zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. Die Berufung steht noch aus. Der Vorsitzende Richter Thomas Farnbacher erklärte mit Blick darauf: „Jetzt muss von Gravenreuth sein Glück in Berlin suchen.“ Die gerade ausgesprochene Bewährungsstrafe würde bei einem weiteren Schuldspruch mit einfließen.

Das jetzige Urteil ist laut Gericht das zweite rechtskräftige gegen von Gravenreuth, der schon 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. MH