Bei Zusatzrenten höhere Beiträge

KARLSRUHE dpa ■ Die Anhebung der Krankenkassenbeiträge für Rentner, die eine zusätzliche Altersversorgung beziehen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden von sechs Rentnern gegen die seit Anfang 2004 geltenden höheren Beiträge abgewiesen. Nach der Regelung werden Bezüge aus Pensionskassen, Betriebs- oder Witwenrenten bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge in vollem Umfang veranschlagt; bis Ende 2003 wurden sie nur zur Hälfte berechnet. Durch die Reform von 2004 habe der Gesetzgeber eine Ungleichbehandlung beseitigt, die bis dahin die Bezieher von Zusatzrenten gegenüber den Empfängern gesetzlicher Renten begünstigt habe, so die Karlsruher Richter. Die Altersbezüge von Menschen mit Zusatzrenten lägen im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie bei Normalrentnern.