Fiskus muss bluten

Karlsruhe: Krankenversicherungsbeiträge müssen ab 2010 auf Existenzminimum angerechnet werden

KARLSRUHE dpa ■ Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Krankenversicherungsbeiträgen muss generell überprüft werden. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei der Berechnung der Einkommensteuer derzeit zu niedrig veranschlagt. Dies verstoße gegen das Grundgesetz, weil das notwendige Existenzminimum steuerfrei sein müsse.

Ob auch die steuerliche Berücksichtigung gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu niedrig ausfällt, hat das Karlsruher Gericht in diesem Verfahren nicht geprüft. Allerdings müssen der Entscheidung zufolge auch hier sämtliche Steuerabzugsregeln auf den Prüfstand. Damit drohen dem Fiskus beträchtliche Einnahmeverluste. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen.

Dem Gericht zufolge gehören zum – für ein menschenwürdiges Dasein notwendigen – Existenzminimum nicht nur Nahrung, Kleidung und Wohnung, sondern auch eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung. Damit müssen die Beiträge, die der Bürger für eine Mindestabsicherung gegen Krankheits- und Pflegerisiken zahlen muss, von der Besteuerung befreit werden.