Islamist muss für vier Jahre hinter Gitter

Wiener Geschworenengericht verurteilt den 22-jährigen Hauptangeklagten wegen Mitgliedschaft bei al-Qaida. Zudem soll er die Ziele des Terrornetzwerks propagandistisch unterstützt haben. Anwalt will in Berufung gehen

WIEN taz ■ Vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten – so lautet das Urteil im ersten österreichischen Prozess gegen islamistischen Terror. Mohammed Mahmoud, 22, wurde am Mittwoch von den Geschworenen für schuldig befunden, ein an die österreichische und deutsche Regierung gerichtetes Drohvideo angefertigt und ins Netz gestellt zu haben. Zudem soll er Mitglied der al-Qaida gewesen sein und deren terroristische Ziele propagandistisch unterstützt haben.

Mahmouds 21-jährige Ehefrau Mona S., der nur unterstützende Übersetzertätigkeiten vorgeworfen wurden, kam mit 22 Monaten davon. Sechs Monate haben die beiden in Untersuchungshaft abgesessen. Richter Norbert Gerstberger schöpfte das Strafmaß von maximal zehn Jahren nicht aus. Er hielt den Angeklagten ihre Jugend zugute.

Der Paragraf 278 b „Terroristische Vereinigung“ des Strafgesetzbuches wurde erst vor sechs Jahren als Konsequenz aus den Anschlägen vom 11. September 2001 geschaffen und erstmals angewandt. Er sieht vor, dass jemand schon für seine bloße Mitgliedschaft in einer Terrorzelle verurteilt werden kann.

Der Indizienprozess vor dem Wiener Straflandesgericht war streckenweise turbulent verlaufen. Am Anfang hatte der Richter Mona S. aus dem Saal gewiesen, weil sie sich weigerte, ihren Ganzkörperschleier abzulegen. Sie berief sich dabei auf ihre religiöse Überzeugung. Ihre Aussage durfte sie nur schriftlich machen, da sie auf der Verschleierung beharrte.

Der Österreicher ägyptischer Herkunft beschimpfte das Gericht, sich als Lakai des US-Imperialismus herzugeben. Er bestritt nicht, der sogenannten Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) anzugehören, wies aber jede Unterstützung für Terrorakte zurück.

Den Geschworenen wurde ein Video gezeigt, das der Angeklagte ins Netz gestellt und auf seiner Festplatte abgespeichert hatte. Darauf ist die Enthauptung von Geiseln durch islamistische Kidnapper zu sehen. Belege für ihre Anklage konnte die Staatsanwaltschaft reichlich vorlegen. Denn die Polizei hatte Monate vor der Festnahme des Paares im September 2007 eine spezielle Spionagesoftware im Computer des Verdächtigen installiert.

Das Drohvideo, auf dem Wien und Berlin aufgefordert werden, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen, hatte die Polizei zum verbalradikalen Sprecher der „Islamischen Jugend Österreichs“ geführt. Mahmoud, der sich vor Schulkameraden gerne seiner Kontakte zu al-Qaida rühmte, war vor einigen Jahren auf eigene Faust Richtung Pakistan aufgebrochen. In der Schule erzählte er, die Taliban hätten ihn dort einer Gehirnwäsche unterziehen wollen. In einer Internet-Verteidigungsschrift behauptete er, er sei nur bis in den Iran gekommen. Von Aufrufen zur Tötung von Ungläubigen distanzierte er sich vor Gericht mehrmals und ausdrücklich.

Auch seine Frau wies in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf den friedlichen Charakter ihrer Arbeit hin. Ihre Aufgabe sei es gewesen, Kommuniqués von „Widerstandsgruppen“ aus dem Irak und Tschetschenien zu übersetzen. Der Verteidiger hat angedeutet, Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. RALF LEONHARD