Transrapid: Begehren unklar

MÜNCHEN taz ■ Es ist weiter unklar, ob in Bayern ein Volksbegehren zugelassen wird, das ein Verbot des Transrapids zum Inhalt hat. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde die Entscheidung auf den 4. April vertagt. Die Staatsregierung bestreitet die Zulässigkeit eines solchen Volksbegehrens, da es in die Haushaltsgesetzgebung eingreife. Sollte dies zutreffen, wäre es auch in Bayern verboten, dessen Verfassung sonst stark direktdemokratisch geprägt ist. Die Grünen kündigten für den Fall des Scheiterns an, die Sache wegen nicht eingehaltener Vergaberichtlinien vor EU-Gremien zu bringen. MH