„Die Linke“ als schlechter Arbeitgeber

Peinlicher Prozess vor dem Arbeitsgericht: Die Anwältin stimmte einem Vergleich zu, den Sirvan Cakici strikt ablehnt

Mit einem Vergleich endete gestern das Arbeitsgerichtsverfahren des gekündigten ehemaligen Geschäftsführers der Linksfraktion, Manfred Steglich. Steglich akzeptiert die Kündigung zum 31. 12., im Gegenzug soll ihm eine Stelle als „Wissenschaftlicher Mitarbeiter“ (WiMi) ab 1. 4. 2008 angeboten werden.

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht war schwierig, weil die Linksfraktion durch eine Anwältin vertreten wurde, die offenbar nicht einmal die Akte kannte. Verwundert fragte der Richter Adolf Claussen, warum denn keiner vom Fraktionsvorstand gekommen sei – nicht einmal auf diese Frage konnte die Anwältin eine Antwort geben.

Aber auch die Kündigung selbst, ausgesprochen am 3. November 2007, löste beim Gericht Kopfschütteln aus. Da sie auf einen Zettel ohne Briefkopf getippt war und bei den Unterschriften nicht vermerkt war, in welcher Funktion die Unterzeichner Peter Erlanson und Monique Troedel handeln, sei sie schon aus formalen Gründen unwirksam, meinte Anwalt Jürgen Maly. Es sei verwunderlich, dass die zwei Betriebsräte, die den „Faxzettel“ unterschrieben hätten, das nicht gewusst zu haben scheinen.

Formal handelte es sich um zwei Kündigungen, denn Steglich hatte zwei Verträge: Einen befristeten als „Wissenschaftlicher Mitarbeiter“ (WiMi) über eine halbe Stelle. Da dieser Vertrag keine Kündigungsregelungen enthält, ist er normalerweise nicht kündbar. Der zweite Geschäftsführervertrag wohl. Allerdings enthält die Geschäftsordnung der Linksfraktion keinerlei Regelung darüber, wer die Fraktion rechtlich nach außen vertreten kann.

Die Linksfraktion hat Ende Januar eine fristlose Kündigung und eine zweite fristgerechte nachgeschoben, die diese Formfehler vermeidet – aber fristlos ist jemand für Dinge, die Wochen zurück liegen, nicht kündbar.

Richter Claussen warf die Frage auf, ob denn beiden Seiten nicht Interesse daran hätten, eine öffentliche Verhandlung über die Kündigungsgründe zu führen. „Es gab keine sexuelle Belästigung“, deutete Anwalt Maly die Position des gekündigten Geschäftsführers an. Eine Verhandlung in der Sache hätte möglicherweise bedeutet, dass die Fraktion im Detail diese Behauptung hätte belegen müssen. Auch dazu konnte die Anwältin der Linksfraktion nichts sagen.

Dennoch akzeptierte sie für die Linksfraktion am Ende den Vergleich zwischen dem Richter und Anwalt Maly. Die Fraktion kann den Vergleich bis zum 27. 3. widerrufen.

Linke-Sprecherin Conny Barth, die als Zuhörerin im Gericht war, zeigte sich erfreut und sah in dem Vergleich eine „Chance“. Fraktionsvorstand Peter Erlanson wusste gestern Nachmittag noch nichts von dem Arbeitsgerichtsverfahren, das in seinem Namen geführt worden war. Entsprechend wollte er sich zu dem Vergleich nicht äußern. Auch die Betroffene, die stellvertrende Fraktionsvorsitzende Sirvan Cakici wusste nicht, dass es ein Verfahren in ihrer Sache gegeben hatte, meinte aber spontan: „Herr Steglich wird nicht in unser Büro kommen, egal was passiert.“ kawe