In der Burka vor die Richter

In Wien läuft der Prozess gegen das junge muslimische Paar, das mit einem Video im Internet Deutschland und Österreich mit Terroranschlägen gedroht haben soll

WIEN taz ■ Vor dem Richtersenat und den Geschworenen des Wiener Landgerichts stehen bis Donnerstag der 22-jährige Mohammed M. und dessen 21-jährige Frau Mona S. Er ist angeklagt wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Verbindung und Anfertigung eines Drohvideos. Ihr wird nur Unterstützung durch Übersetzungen vorgeworfen.

Das Video, in dem ein Vermummter Österreich und Deutschland mit Konsequenzen droht, wenn diese nicht ihre Truppen aus Afghanistan abzögen, wurde vor etwa einem Jahr ins Internet gestellt. Im September konnte die Polizei das junge Paar als Urheber festnehmen. Die Staatsanwaltschaft wirft Mohammed Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation vor. Außerdem soll er im Internet Tipps für Anschläge gegeben und Angriffe während der bevorstehenden Fußball-EM geplant haben.

Am Montag begann der Strafprozess. Elitepolizisten vor dem Saal ließen keinen Zweifel, dass da ein politisch brisanter Fall verhandelt wurde. Vor Beginn der Verhandlung forderte Senatspräsident Norbert Gerstberger die in Burka erschienene Mona S. auf, ihr Gesicht freizulegen, was diese unter Berufung auf den Propheten verweigerte. Da Geschworene die Glaubwürdigkeit von Aussagen nicht zuletzt nach dem Mienenspiel der Angeklagten beurteilen, verwies der Richter die Frau des Saales.

Mohammed M., Österreicher ägyptischer Herkunft, bekannte sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig. Verteidiger Lennart Binder erklärte nach dem Saalverweis von Mona S. das ganze Verfahren für nichtig und warf den Behörden illegale Ermittlungsmethoden wie den unerlaubten Einsatz von Trojanern vor. Sämtliche Beweismittel müssten gelöscht werden.

Mohammed M. fiel schon in der Schule durch seine radikalen Sprüche auf. „Er war begeistert von den Taliban und Ussama Bin Laden“, berichtet ein ehemaliger Klassenkollege. Als Sprecher des Vereins Islamische Jugend Österreichs (IJÖ) war er auch öffentlich exponiert. In einem Verteidigungsschreiben, das von Sympathisanten ins Netz gestellt wurde, erzählt er, er habe sich politisch radikalisiert, als nach dem 11. September 2001 Muslime aus seinem Bekanntenkreis verdächtigt und verhört worden seien. Allerdings habe er sich mit seiner Frau nur dem Übersetzen und der Verbreitung von Gegeninformation über islamische Staaten gewidmet. Er schließt sein Plädoyer mit den Worten: „Ja zu Widerstand und Verteidigung – Nein zu Terror und Tötung von unschuldigen Menschen. Ist diese Meinung eine Straftat?“ Das Urteil soll am Donnerstag ergehen. RALF LEONHARD