Teure Geiselbefreiung

Eine 2003 in Kolumbien befreite Frau muss 12.640 Euro an das Außenamt zahlen, entschied das OVG Berlin

BERLIN dpa ■ Im Ausland entführte Deutsche müssen zu den Kosten ihrer Geiselbefreiung beitragen. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gaben dem Auswärtigen Amt Recht, das von einer heute 35-jährigen Physiotherapeutin 12.640 Euro für einen Hubschrauberflug verlangt. Damit war die entführte Touristin 2003 aus dem Dschungel im Norden Kolumbiens nach zehnwöchiger Geiselhaft freigekommen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Das Verwaltungsgericht hatte 2006 zugunsten der Frau entschieden. Das OVG urteilte nun, dass das Auswärtige Amt verpflichtet sei, Gelder nach Befreiungsaktionen in Rechnung zu stellen. Das Konsulargesetz könne nicht einschränkend interpretiert werden.

Das OVG hob hervor, dass der Bund nicht sämtliche Auslagen der Befreiungsaktion zurückfordere. Diese seien viel höher als die Kosten des Helikopterflugs in die Hauptstadt Bogotá. So war in Berlin auch ein Krisenstab eingerichtet worden. Bei wirtschaftlicher Notlage könne zudem Ratenzahlung oder Stundung der Forderungen beantragt werden.

Die Klägerin, die noch heute unter den Folgen der Geiselhaft leidet und nur eingeschränkt arbeiten kann, war enttäuscht. Ihr Anwalt ließ offen, ob er mit seiner Mandantin in Revision geht. Er kritisierte eine Ungleichbehandlung von deutschen Geiseln: So seien von dem im Dezember 2005 im Jemen entführten Exstaatssekretär des Auswärtigen Amts, Jürgen Chrobog, nach seiner Freilassung für sich und seine Angehörigen nur 2.800 Euro gefordert worden.