Tschetschenen: ohne Schutz

KASSEL dpa ■ Für Tschetschenen kann in Deutschland kein genereller Abschiebeschutz gelten. Laut dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof können Flüchtlinge aus der zu Russland zählenden autonomen Republik „ohne Gefahr für Leib und Leben in ihr Heimatland zurückkehren“. Ausnahmen könne es nur geben, wenn es eine „tatsächliche oder unterstellte Einbindung“ in die Truppe des Separatisten Maschadow gegeben habe. Der Senat sah „keine stichhaltigen Gründe“, dass in der Region Menschen verfolgt werden, weil sie Tschetschenen sind.