Scientology-Klage gescheitert

MÜNSTER dpa ■ Der Verfassungsschutz darf Scientology weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Scientology strebe eine Gesellschaftsordnung an, mit der „zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt“ werden sollen, urteilte das Oberverwaltungsgericht NRW. Scientology, das sich selbst als Kirche bezeichnet, scheiterte damit in zweiter Instanz beim Versuch, die bereits seit 1997 andauernde Beobachtung durch den VS verbieten zu lassen. Das OVG ließ die Revision nicht zu. Dagegen können die Kläger eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. (Az.: 5 A 130/05)