Bund haftet nicht für NVA-Soldaten

KARLSRUHE afp ■ Die Bundesrepublik muss kein Schmerzensgeld oder Schadenersatz an ehemalige DDR-Soldaten bezahlen, die während ihres Dienstes durch Radargeräte gesundheitliche Schäden erlitten haben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Kläger war als Soldat und Offizier der Nationalen Volksarmee (NVA) schädigenden Radar- und Röntgenstrahlungen sowie radioaktiver Strahlung ausgesetzt. (Az.: III ZR 90/07). Laut BGH habe der Bund die NVA nicht als „Betrieb“ übernommen oder gar fortgeführt, sondern vielmehr abgewickelt.