Kein NPD-Spot im Fernsehen

FRANKFURT epd ■ Der Hessische Rundfunk (HR) will morgen einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Landtagswahl am 27. Januar nicht ausstrahlen, weil dieser „den Tatbestand der Volksverhetzung“ erfülle. Die NPD beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den HR beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Öffentlich-rechtliche Sender sind gesetzlich verpflichtet, Werbespots der zur Wahl zugelassenen Parteien auszustrahlen. Voraussetzung sei aber, dass die Spots nicht erheblich gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstießen, so der HR.