Betreuungsgeld in Gefahr

KINDER Karlsruhe äußert Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen der Sozialleistung für Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken

KARLSRUHE rtr/taz | Das umstrittene Betreuungsgeld für Eltern steht in seiner bisherigen Form auf der Kippe. Das Bundesverfassungsgericht äußerte am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung massive Zweifel daran, ob der Bund überhaupt das entsprechende Gesetz erlassen durfte. Der Erste Senat verhandelte über eine Klage Hamburgs gegen die 2013 eingeführte Sozialleistung, die von Kritikern als „Herdprämie“ bezeichnet wird. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Das Betreuungsgeld wird an Eltern gezahlt, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben. Das Betreuungsgeld von derzeit 150 Euro im Monat erhalten derzeit fast 400.000 Familien in Deutschland. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof hob hervor, dass der Bund nur dann ein Gesetz auf dem Gebiet der „öffentlichen Fürsorge“ erlassen dürfe, wenn die Regelung „zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich“ sei. Daran hat das Gericht offenbar Zweifel.

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