Zulagen für Hochschullehrer

FINANZEN Universität und Rechnungshof setzen sich über ProfessorInnen-Gehälter auseinander

Die Uni wehrt sich gegen den Vorwurf der Steuergeldverschwendung. Den erhebt der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Jahresbericht. Die doppelte Honorierung von Wissenschaftlern mit besonderen Leitungsfunktionen – zu denen gehören die 12 Uni-DekanInnen – sei sogar rechtswidrig, beanstanden die Prüfer. Uni-Kanzler Martin Mehrtens weist das als „falsch“ zurück.

Die Uni habe sich in Sachen Leistungszulagen stets an die Vorgaben des Landes gehalten, betont der Kanzler. In der Tat weist die gültige „Leistungsbezügeordnung“ der Uni detailliert nach, unter welchen Umständen welche Zuschläge gewährt werden können – zum Beispiel an DekanInnen. Diese Ordnung beruht auf der 2003 von der Bürgerschaft beschlossenen BremHLBV, der Hochschul-Leistungsbezügeverordnung.

Zur Begründung von Besoldungsanhebungen in den vergangenen drei Jahren verweist Mehrtens auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2012. Das hatte festgestellt, dass die Besoldung von ProfessorInnen in Deutschland „nicht amtsangemessen“ sei – die Bundesländer als Träger der öffentlichen Hochschulen wurden aufgefordert, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. „Das haben wir umgesetzt“, sagt Mehrtens. Im Übrigen müsse „die Exzellenz-Universität Bremen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe erfolgreich bleiben“, auch mit finanziellem Einsatz.  HB