NACH DEMO ZUM GEDENKEN AN ZWANGSGERÄUMTE ROSEMARIE F.
: Gericht vertagt Prozess wegen „Sicherheitsbedenken“

Wegen „Sicherheitsbedenken“ ist am Montag der Prozess gegen Sten M. verschoben worden. Der Angeklagte hatte 2013 an einer Demonstration in Gedenken an die zwangsgeräumte und zwei Tage später verstorbene Rosemarie F. teilgenommen. Die Demo des Bündnisses „Zwangsräumung verhindern“ war damals von der Polizei aufgelöst worden. „Gewaltsam“, so die Veranstalter. Dem Gutachten der behandelnden Ärzte zufolge hatte Sten M. bei seiner Festnahme unter anderem eine Gehirnerschütterung und „multiple Blutergüsse und Schwellungen“ an Körper und Gesicht erlitten.

Die Staatsanwaltschaft eröffnete jedoch gegen Sten M. ein Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Zum Prozessbeginn am Montag im Amtsgericht Tiergarten hatten „Zwangsräumung verhindern“-Unterstützer zur „kritischen Begleitung“ aufgerufen. Offenbar als Reaktion darauf soll der Prozess nun im April im Sicherheitssaal des Gerichts stattfinden, wie das Bündnis mitteilte. Das Verfahren gegen Sten M. sei der Versuch einer „Unterdrückung sozialen Widerstands“.

MORITZ WICHMANN