Betr.: Urteil zum Luftangriff auf zwei Tanklaster in Afghanistan

EURO Entschädigung bekommen Hinterbliebene der 91 Opfer des Nato-Luftangriffs auf zwei Tanklaster in der Nähe des afghanischen Kundus im Jahr 2009. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage zweier Afghanen gegen die Bundesrepublik Deutschland ab. Den Angriff hatte der deutsche Oberst Georg Klein angeordnet, weil er befürchtete, dass Taliban die Tanklaster als rollende Bomben einsetzen könnten.