VERBOTEN

Guten Tag, meine Damen und Herren! Was draufsteht, muss auch drin sein, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden: Ein Früchtetee darf nicht „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ heißen, wenn weder diese Früchte noch Aromen noch Abenteuer noch ein Felix im Tee enthalten sind. Die Verpackung dürfe den Verbraucher nicht in die Irre führen, indem sie den Eindruck erwecke, dass eine Zutat vorhanden sei, die tatsächlich fehle, schreiben die Richter in ihrem wegweisenden Urteilsspruch. Ou. Jetzt wird’s aber eng für die Christlich-Demokratische Union