Teure Schlappe für die deutschen Atomkonzerne

ENERGIE Die Brennelementesteuer ist keine unzulässige Beihilfe, urteilt der EuGH

FREIBURG taz | Die deutsche Brennelementesteuer verstößt nicht gegen Europarecht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Damit wies er andere Rechtsauffassungen, die das Finanzgericht Hamburg vertreten hatte, zurück.

Die Steuer, die die AKW-Betreiber zahlen müssen, fällt bei jedem Brennstabwechsel an. Pro Gramm Uran- oder Plutioniumbrennstoff werden 145 Euro fällig. Das Aufkommen fließt in den Bundeshaushalt. Für 2015 sind Einnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro vorgesehen. Insgesamt soll sie bis zu 7 Milliarden Euro einbringen.

Die Brennelementesteuer war 2010 von der damaligen schwarz-gelben Koalition eingeführt worden. Politisch wurde sie mit den Kosten für die Sanierung des Atommüll-Endlagers Asse begründet sowie mit der Verteuerung des Kohlestroms durch den Emissionshandel. Diskutiert wurde auch, die Zusatzgewinne der gleichzeitig beschlossenen AKW-Laufzeitverlängerung abzuschöpfen. Eine rechtliche Verknüpfung gab es hierbei aber nicht. Deshalb blieb die Steuer auch nach dem Beschluss zum Atomausstieg 2011 bestehen.

Die AKW-Betreiber haben die Steuer von Beginn an juristisch bekämpft. Erfolg hatten sie bisher vor allem beim Finanzgericht Hamburg, das den Fall dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH vorlegte.

Letzterer entschied nun, dass die deutsche Steuer nicht gegen die EU-Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und die dort vorgesehenen Steuerbefreiungen verstößt. Diese Richtlinie gelte nämlich nicht für Kernbrennstoffe und sei auch nicht analog anwendbar, wie die Hamburger Richter meinten.

Die Kernbrennstoffsteuer sei auch keine „unzulässige Beihilfe“ für die Erzeuger von Öko- oder Kohlestrom, die keine derartige Steuer zahlen müssen. Da die Einnahmen auch der Finanzierung von Endlagerkosten dienen, sei es gerechtfertigt, so der EuGH, wenn die Steuer auf Energieträger beschränkt wird, die Atommüll produzieren.

Das Bundesverfassungsgericht will sich erst in der zweiten Jahreshälfte mit der Vorlage des Finanzgerichts Hamburg befassen. Im Dezember 2014 entschied bereits der Bundesfinanzhof, dass die Konzerne die Steuer trotz der anhängigen Prozesse zunächst bezahlen müssen.

Die Steuer ist laut Gesetz bis Ende 2016 befristet. „Der EuGH liefert ein gutes Argument für eine mögliche Verlängerung der Atomsteuer“, sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). (Az. C-5/14) CHRISTIAN RATH