Das Rauchverbot in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig: In Ein-Raum-Kneipen darf weiterhin gequalmt werden. Bis Ende 2009 muss das Land die Regelung überarbeiten.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Wirte fürchten Umsatzeinbußen, wenn Gäste fernbleiben, Raucher sehen ihre Persönlichkeitsrechte eingeschränkt
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Die Illusion von der letzten Zigarette. In Rheinland-Pfalz darf in Mini.Kneipen weiter geraucht werden. Eckkneipenbesitzer haben eine Eilentscheidung erwirkt.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
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Quelle: taz
Ressort: Gesellschaft
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