Die Grünen-Fraktion stellt einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblowern vor. Der soll Angestellten helfen, die Skandale in ihrem Unternehmen aufdecken.von Fiona Weber-Steinhaus

Bloß nicht den Mund halten: Whistleblower sollen jetzt geschützt werden. Bild: dapd
BERLIN taz | Wie Miroslaw Stecker soll es künftigen Whistleblowern nicht ergehen: Der Lkw-Fahrer hatte den sogenannten Gammelfleischskandal bei seinem Arbeitgeber aufgedeckt.
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CSU-Chef Horst Seehofer zeichnete ihn für seinen Mut aus. Dennoch verlor Stecker seinen Job. Am Mittwoch nun haben die Grünen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der zum Ziel hat, die Rechte von Hinweisgebern, also Whistleblowern, besser zu schützen. Mitte Juni soll im Plenum darüber diskutiert werden.
Zwar ist arbeitsrechtlich festgelegt, dass Arbeitgeber einem Angestellten nicht kündigen dürfen, wenn dieser in „zulässiger Weise seine Rechte ausübt“, und auch Beamte sind eigentlich geschützt, wenn sie Korruptionsfälle melden – das reicht jedoch nicht aus. „Die jetzige Rechtslage ist zu vage“, sagt Ingrid Hönlinger, Bundestagsabgeordnete der Grünen und Mitverantwortliche für den Entwurf.
Die Grünen sind nicht die einzige Partei, die dies kritisiert. Auch die Linkspartei hatte die Bundesregierung bereits aufgefordert, für eine sichere Rechtslage zu sorgen. Im März legte die SPD einen Gesetzesentwurf für eine verbesserte rechtliche Stellung von Whistleblowern vor.
Der Unterschied zwischen dem sozialdemokratischen Entwurf und dem der Grünen: Die SPD plant ein eigenständiges Gesetz mit dem Fokus auf dem Anzeigerecht des Whistleblowers: Maßregelungen, Mobbing und Kündigungen aufgrund von rechtmäßigen Hinweisen wären danach verboten, sagte Annette Kramme, Sprecherin der SPD Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Soziales.
Den Grünen ist das zu kompliziert. Sie wollen lieber das bestehende Arbeitsrecht durch Klauseln ergänzen. Vorgesehen ist, dass sich der Hinweisgeber im Normalfall zunächst an eine interne Stelle im Unternehmen wendet. Nur für größere Gefahren – unter anderem für Umweltskandale – können sich Whistleblower direkt an eine externe Stelle wenden.
Die Bundesregierung hält die bestehenden Gesetze für ausreichend. Im September erklärte sie auf eine kleine Anfrage, dass Arbeitnehmer und Whistleblower hinreichend geschützt seien. Allerdings wollte man damals noch konkrete Vorgaben der G-20-Staaten abwarten. Diese hatten auf ihren Gipfeln in Seoul und Cannes beschlossen, es Arbeitnehmern bis Ende 2012 zu erleichtern, Skandale zu melden.
Für die Grünen-Abgeordnete Hönlinger ist das zu wenig: „Eine internationale Arbeitsgruppe kann nicht die Arbeit der Bundesregierung abnehmen.“
Der Begriff Whistleblower erlangte vor zwei Jahren große Öffentlichkeit, als der US-Soldat Bradley Manning der Whistleblower-Plattform Wikileaks geheime Informationen und Videos zugespielt haben soll. Manning sitzt wegen Geheimnisverrat in US-Haft.
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