Beck-Vorschlag: Beruhigungspille für die Älteren

Eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes I beträfe eine halbe Million Menschen.

Warten auf den Arbeitsagentur-Berater. Bild: ap

BERLIN taz Hunderttausende älterer Erwerbslose bekämen mehr Geld, wenn die Überlegungen in SPD und Union umgesetzt würden, die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I wieder zu verlängern.

Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bezogen im Jahresdurchschnitt 2006 rund 550.000 Erwerbslose im Alter von über 50 Jahren Arbeitslosengeld I. Diese Leistung gibt es nur für zwölf Monate, für über 55-Jährige maximal 18 Monate. In der SPD wird überlegt, die Bezugsdauer für über 50-Jährige auf 24 Monate auszuweiten.

Das Arbeitslosengeld I beträgt für Verheiratete mit Kind 67 Prozent, für Singles 60 Prozent des letzten pauschalierten Nettogehaltes. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld I müssen Vermögensverhältnisse nicht offengelegt werden, allerdings müssen in den Jahren zuvor für längere Zeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Dies unterscheidet die Leistung vom Arbeitslosengeld II, das unter die Hartz-IV-Gesetze fällt und nach Bedürftigkeit gewährt wird, auch ohne vorangegangene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Vor dem Februar 2006 konnten Ältere das Arbeitslosengeld I erheblich länger beziehen als heute. Damals bekamen etwa über 47-Jährige die Leistung bis zu 22 Monate lang. Über 57-Jährige hatten sogar Anspruch auf bis zu 32 Monate Bezugsdauer. Der klassische Weg in die Frühverrentung bestand in früheren Jahren darin, dass Unternehmen ihre älteren Facharbeiter erst in den Bezug von Arbeitslosengeld schickten, daran schloss sich die sogenannte Arbeitslosenhilfe an, deren Höhe auch prozentual an das frühere Gehalt geknüpft war. Die Hartz-Gesetze machten damit Schluss.

Damit verschlechterte sich die Einkommenslage der joblosen Älteren. Noch 2005 gab es mehr über 50-Jährige auf Arbeitslosengeld I als auf Arbeitslosengeld II. Im Jahre 2006 hatte sich dieses Verhältnis umgekehrt - jetzt leben mehr Ältere von Hartz IV.

Die Hartz-Gesetze verändern inzwischen auch das Jobsuchverhalten von Erwerbslosen. Dazu gab gestern eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesarbeitsagentur Auskunft. Laut einer Befragung von 13.000 Betrieben nehmen arbeitslose Bewerber heute eher als in den Jahren zuvor Jobs an, für die sie überqualifiziert sind, und machen dabei auch mehr Kompromisse bei der Entlohnung.

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