Der Aufsichtsrat für den Berliner Flughafen hat keine neuen Informationen zum Start oder zu den Kosten. Dennoch wird mehr Lärmschutz versprochen. von Johannes Kulms

Fluglärm ist ein Berliner Dauerthema – nicht nur für erwachsenen Anwohner. Bild: snapshot-photography
BERLIN taz | Vor der Haustür von Rainer Schwarz dürfte es am Sonntagvormittag laut werden. Vom Potsdamer Griebnitzsee aus wollen Fluglärmbetroffene den Sprecher der Geschäftsführung des geplanten Hauptstadtflughafens BER mit simuliertem Fluglärm beschallen. Denn sie selbst fühlen sich weiterhin nur unzureichend geschützt.
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Dabei hatte der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) nach seiner Sitzung am Donnerstagabend von einem „Kompromiss“ beim Lärmschutz gesprochen. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) nannte diesen einen „wichtigen Beitrag zur Rückkehr zu guter Nachbarschaft“.
Für das Kontrollgremium war dieses kleine Ergebnis sehr wichtig, denn die entscheidenden Fragen konnte es nicht klären: Ist der Eröffnungstermin am 17. März 2013 zu halten? Wie sollen die Mehrkosten von mindestens 1,17 Milliarden Euro aufgebracht werden?
Der jüngste Beschluss des Aufsichtsrats geht nun dahin, dass der in Wohnräumen hörbare Fluglärm während der sechs verkehrsstärksten Monate künftig weniger als 0,5-mal am Tag lauter sein darf als 55 Dezibel. Dieser Wert entspricht der normalen Gesprächslautstärke. Um Kosten zu sparen, hatte die FBB bisher den Planfeststellungsbeschluss so interpretiert, dass dieser Maximalpegel bis zu 6-mal täglich überschritten werden darf.
Auf dieser Berechnungsgrundlage wurden auch die baulichen Schallschutzmaßnahmen umgesetzt, also der Einbau von Schallschutzfenstern, stärkeren Dachdämmungen und die Bereitstellung von Lüftern. Im Juni hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aber entschieden, dass die 55 Dezibel nie überschritten werden dürften.
Während die Landesregierung in Potsdam argumentiert, dass ein Wert von null bei der mathematischen Berechnung der künftigen Flugereignisse nicht darstellbar sei, nannte die Brandenburger CDU die neue Regelung einen „faulen Kompromiss“. Von „Durchmogeln“ sprechen die Brandenburger Grünen.
„Man versucht, das OVG-Urteil irgendwie umzusetzen und doch Kosten zu sparen“, sagte Grünen-Fraktionschef Axel Vogel der taz. „Damit wird der Schallschutz an die Kassenlage angepasst“, kritisiert auch Christine Dorn, Sprecherin des Bündnis Südost gegen Fluglärm. Sie fordert, das Urteil des OVG wörtlich zu nehmen.
Dazu müssten 592 Millionen Euro in Schallschutzmaßnahmen investiert werden – fast doppelt so viel wie die jetzt eingeplanten 300 Millionen Euro. „Über kurz oder lang wird der Streit um die Auslegung des Maximalpegels wieder beim OVG landen“, glaubt der Grüne Vogel. Dieses müsste dann entscheiden, ob 0,49 noch null entspräche.
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Leserkommentare
18.08.2012 13:27 | Winfried Seibert
Wieviel ist "nicht mehr als 0,5mal am Tag"? Der erste Flug über diesem Pegel würde also Schallschutz auslösen. Halbe Flüge ...
18.08.2012 12:44 | D.J.
55 db? Hmm, da bekommt aber mancher weit mehr ab, der an einer Straßenbahnlinie wohnt. Komischerweise (und glücklicherweise ...
17.08.2012 21:48 | Fam.Wegner Mahlow
0,5 Überscheitungen sind nicht 0 mal oder Nie. Hier soll wieder betrogen werden, wie immer. Nie heißt nie. Und es geht auch ...