JUSTIZ Udo Voigt, Ex-NPD-Chef, ehrt die Waffen-SS und steht vor Gericht.von Konrad Litschko
Udo Voigt sagt es auch im Gerichtssaal noch einmal, erhebt sich hinter der Anklagebank. 1945 sei kein Tag der Befreiung gewesen –schon wegen des „alliierten Bombenholocausts“ nicht, so der NPD-Mann. Und „selbstverständlich“ ehre er die „Soldaten der Wehrmacht und Waffen-SS, die tapfer ihre Pflicht taten“.
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Diesmal bleibt es ruhig – sitzen im Publikum des Landgerichts doch vor allem ältere Gesinnungsfreunde des 60-jährigen Rechtsextremen. Als Voigt seine Rede schon einmal hielt, vor zwei Jahren im Bezirksparlament von Treptow-Köpenick anlässlich des 65. Jahrestags der Befreiung vom Nationalsozialismus, hagelte es laute Empörung. Und eine Anzeige wegen Volksverhetzung.
Voigt gibt sich locker, als er sich deswegen am Donnerstag verantworten muss. Verschränkt die Arme, grinst. Die Anklage weist er von sich: Er habe nur der Opfern des Krieges gedenken wollen, „allen Opfern“. Dass sich die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ in der Szene großer Beliebtheit erfreut, sagt Voigt nicht. Auch Linkenpolitiker Hans Erxleben, der Voigt anzeigte, und Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) sprechen vor Gericht von einer gezielten Provokation des NPDlers. Parlamentsvorsteher Siegfried Stock (SPD) nennt die Rede eine „Zumutung“.
Auch bei einem NPD-Werbespot zur Berlin-Wahl 2011, den Voigt mit dem damaligen Landeschef Uwe Meenen verantworten soll, spricht die Staatsanwaltschaft von Volksverhetzung. „Ausländerrückführung jetzt“, fordert Voigt in dem Video, zuvor wird Migranten kollektiv Kriminalität unterstellt. Der RBB weigerte sich, den Spot auszustrahlen. Auch Meenen, der neben Voigt angeklagt ist, macht aus seiner Gesinnung keinen Hehl. Nach seiner Staatsangehörigkeit befragt, antwortet der 47-Jährige: „Deutsches Reich“. Freude unter den Rechten im Publikum.
In ihrer Partei sind Voigt und Meenen Absteiger. Letzterer musste seinen Landesvorsitz abgeben, Voigt wurde 2011 nach 15 Jahren als NPD-Bundeschef abgewählt. Beide müssen am Montag zur Fortsetzung des Prozesses wieder vor Gericht erscheinen.
KONRAD LITSCHKO
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