Beschluss zum Unterhaltsvorschuss: „Ein Meilenstein“

Das Familienministerium will den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende länger zahlen. Familienverbände freuen sich.

Eine Frau und ein Kind laufen in den Sonnenuntergang

Ende gut, alles gut Foto: dpa

BERLIN taz | „Jetzt können die Sektkorken knallen“, schreibt der Verband alleinerziehende Mütter und Väter (VAMV) in seiner Pressemitteilung. Alleinerziehende und ihre Kinder hätten einen Grund zum Feiern. Solche Mitteilungen gibt es nicht oft.

Und in der Tat ist etwas Bahnbrechendes geschehen: Viele Alleinerziehende werden nicht mehr mit dem 12. Lebensjahr ihres Kindes im Hartz IV-Bezug landen, wie bisher. Sie werden unterstützt, bis das Kind 18 ist. Dies betrifft Elternteile, deren Ex-Partner keinen oder zu wenig Kindesunterhalt bezahlt. Der Staat geht in diesen Fällen mit dem „Unterhaltsvorschuss“ in Vorleistung, im Schnitt mit etwa 200 Euro.

Diese Leistung endete bisher abrupt mit dem 12. Lebensjahr des Kindes, manchmal noch früher, weil sie insgesamt nur für sechs Jahre gezahlt wird. Bei vielen Elternteilen reichte es danach nicht mehr zum Leben und sie mussten Hartz IV beantragen. Diese Grenzen sind nun von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgehoben worden, am späten Montagnachmittag teilte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) dies öffentlich mit.

„Nehmen Sorgen ernst“

Vom 1. Juli an wird der Vorschuss nun für alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt – eine Forderung, die die Familienverbände schon lange erheben. Die sei „eine wichtige Botschaft“ für Alleinerziehende, sagte Schwesig: „Wir nehmen ihre Sorgen ernst.“ Zudem soll der Unterhaltsvorschuss nun bei den säumigen Zahlenden konsequenter eingetrieben werden, insbesondere der Rückzug auf einen Teilzeitjob, damit man nicht zahlen muss, soll erschwert werden.

Die Familienverbände sind glücklich. „Ein guter Kompromiss“ und „ein Meilenstein“, kommentiert der Vamv. Und das Zukunftsforum Familie schreibt: „Glückwunsch, Frau Schwesig!“. Moniert wird allenfalls, dass der Startschuss erst Anfang Juli fallen soll. Schwesig hatte mehrfach laut überlegt, den Unterhaltsvorschuss rückwirkend ab Januar auszuzahlen.

Geplant ist nun ein zweistufiges Verfahren: Bei Kindern bis 12 Jahren wird die Höchstgrenze von 6 Jahren Zahlung aufgehoben. Bei über 12-Jährigen gilt dieselbe Regelung, wenn die Kinder nicht auf Hartz IV angewiesen sind oder der Elternteil mehr als 600 Euro verdient. Das dient dazu, die Kommunen zu entlasten, die bei Hartz IV-Empfängern eine Vorrangprüfung rechnen müssten, obwohl der Unterhaltsvorschuss auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet wird: Die Familie bekäme also immer gleich viel Geld, nur aus einem anderen Topf.

Verbände machten Druck

Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV, sieht die Debatte um die Alleinerziehenden endlich in der Mitte der Gesellschaft angekommen. „Jede und jeder kennt mittlerweile Alleinerziehende“, sagte sie der taz. Zudem hätten mehrere Organisationen wie etwa der Frauenrat und der Paritätische Wohlfahrtsverband Druck gemacht.

Das Vorhaben wird laut Familienministerium 350 Millionen Euro kosten. Der Bund wird 40 Prozent davon tragen, die Länder 60.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.