Erst mit dem Anmeldeschluss gab der Senat bekannt, dass die Betreuung der Vorschulkinder am Nachmittag etwas kosten soll. Nun fordert die LEA ein Rücktrittsrecht.von Kaija Kutter

Unerwartet kostenpflichtig: Vorschulkinder-Betreuung. Bild: dpa
Quasi im Kleingedruckten teilte der Senat am vorigen Donnerstag mit, dass die geplante Ganztägige Betreuung an Grundschulen (GBS) für Vorschulkinder nun doch etwas kosten soll. Erste Medienberichte folgten dann am Freitag. Doch just an diesem Tag war die Anmeldezeit für neue Vorschulklassen zu Ende.
Dieses Vorgehen findet die Landeselternvertretung der Kitas (LEA) inakzeptabel. "Das ist ein Unding", sagt Sprecherin Claudia Wackendorff. "Wir fordern die Behörden auf, den Eltern öffentlich ein Rücktrittsrecht von ihrer Vorschul-Anmeldung zuzusichern."
Alternativ zur GBS können Eltern ihre fünfjährigen Kinder in der Kita lassen. Auch dort gibt es Vorschularbeit, werden Kinder im Zuge des Konzepts "Kita-Brückenjahr" musisch, motorisch, sprachlich, sozial und sogar mathematisch gefördert. Doch die Kitas sind für Kinder im letzten Vorschuljahr nur für täglich fünf Stunden gratis. Eltern, die eine Betreuung bis 16 Uhr brauchen, zahlen je nach Einkommen bis zu 191 Euro (siehe Kasten).
Die GBS dagegen, die es an 28 Grundschulen bereits gibt, sollte in der Kernzeit von 8 bis 16 Uhr für alle Kinder kostenlos sein. Das sollte laut allen bisher bekannten Informationen auch für Vorschulkinder gelten. "Auch Schwarz-Grün hatte dies so geplant", erinnert die GAL-Kita-Politikerin Christiane Blömeke.
Vorschulen verzeichneten 2011 einen Anmelderekord. Für 8.030 Kinder wurden 392 Klassen eingerichtet, 43 mehr als 2010.
Für Fünfjährige ist der fünfstündige Vormittag in Kitas und Vorschule kostenlos.
Die Kita-Elternbeiträge staffeln sich nach Einkommen. Die Anschlussbetreuung von 13 bis 16 Uhr kostet für Niedrigzahler elf und für Höchstsatzzahler 191 Euro.
In der GBS ist die Betreuung von 13 bis 16 Uhr für alle anderen Schulkinder gratis. Das gilt nicht für Betreuung in Randzeiten, in den Ferien und für das Essen.
Doch am Donnertag teilten Sozial- und Schulbehörde am Ende einer Pressemitteilung überraschend mit, die Kostenfreiheit gelte erst ab der 1. Klasse. Für Vorschulkinder werde "ein wettbewerbsneutrales Gebührensystem analog zur Kita" entwickelt.
Der Senat steht hier in einer Zwickmühle. Denn Kita und Vorschule sind ein Parallelsystem, das es so nur in Hamburg gibt und das als gleichwertig gilt. Für eine Wettbewerbsneutralität könnte man auch die Kita von 13 bis 16 Uhr gratis anbieten. Aber das würde Millionen kosten.
Claudia Wackendorff findet einen Punkt besonders bitter: Der Betreuungsschlüssel in der GBS ist mit einem Erzieher auf 23 Kinder deutlich schlechter als in der Kita mit eins zu elf. "Wenn es das gleiche kostet, müssten auch die gleichen Standards gelten", so die LEA-Sprecherin. "Warum sollten Eltern für schlechtere Betreuung das Gleiche zahlen?"
Schulsenator Ties Rabe (SPD) rechnet dagegen vor, dass nicht alle Kinder in der GBS immer anwesend seien und man so auf einen besseren Schlüssel komme. Allerdings tritt dieser Verdünnungs-Effekt genauso in den Kitas ein.
Auf die Kritik des LEA angesprochen regiert Rabe gelassen: "Wenn das Gebührensystem feststeht, können Eltern ihre Anmeldung selbstverständlich zurückziehen." Er weißt darauf hin, dass die geplanten Gebühren denen der Kita entsprächen, "inklusive sozialer Staffelung und Geschwisterkindregelung".
"Der LEA geht ohnehin davon aus, dass Eltern das Recht haben die Anmeldung zurück zu ziehen", sagt Wackendorff. Vorschule sei freiwillig, "aber das wissen nicht alle". Auch müsse dies rasch erfolgen, "sonst sind die Kitaplätze an andere vergeben".
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Leserkommentare
19.01.2012 12:41 | Nanny
Ja. Gut - ein Rücktrittrecht ist natürlich mehr als erwartbar. ...
16.01.2012 08:53 | Wolfgang Banse
Nicht mit offenen Karten gespielt ...