Buch mit Facebook- und Twittersprüchen: Im Netz abgeschrieben

Der Riva-Verlag stoppt die Auslieferung eines Buches mit „lustigen“ Sprüchen. Der Grund: Der Autor soll nicht Urheber der Texte sein.

Hat's ihm ein Vogel gezwitschert? – Ein Witze-Autor soll bei Twitterern abgeschrieben haben. Bild: dpa

Es sollte eigentlich nur ein weiteres Witzbuch werden, voll mit lustigen Sprüchen und amüsanten Aphorismen. „Nachts um 3 Uhr klingelte der Nachbar. Mir ist vor Schreck fast die Bohrmaschine aus der Hand gefallen“ sollte es heißen, als Autor stand Rolf Hohenhaus auf dem Umschlag. Aber: Schon der Titel stammt nicht aus der Feder von Rolf Hohenhaus. Sondern von oOtrinityOo.

Hat da wer schamlos abgekupfert? Ein Blick in den Vorabdruck des Buches bestätigt das: Viele Sprüche klingen wie von der most favorites Tweets-favstar-Sektion abgeschrieben. Auch auf der Facebook-Seite die dem Buch zugrunde liegt, finden sich viele Sätze, Witze und Sprüche, die man als aufmerksamer Twitter-Konsument bereits kennt. 388.000 Fans hat die Seite inzwischen.

Die Reaktion des Riva-Verlags kam prompt: Zunächst bat man die Community, mögliche Urheberrechtsverletzungen anzuzeigen. Als in den Kommentaren einige Inhalte anderen Urhebern zugeordnet werden konnten, erklärte man so lange nicht auszuliefern, bis der Autor nicht alle Zweifel beseitigt habe.

„Wir sind davon ausgegangen, dass bei dem Buch alles in Ordnung ist“, sagt Julia Loschelder, stellvertretende Pressesprecherin des Verlags. „Als sich dann die ersten persönlich gemeldet haben und sagten, dass stamme von ihnen, war klar, dass wir reagieren müssen.“

Allerdings sei es – jenseits dieses konkreten Falles – schwierig, die Urheberrechtsfrage bei Tweets letztgültig zu klären: Man müsste jeden der Sätze nachrecherchieren, um den tatsächlichen Schöpfer ausfindig zu machen. „Es ist sehr schwierig zu wissen, wer einen Satz als erstes veröffentlicht hat.“

Einer, der wissen müsste, woher die Inhalte stammen, ist Rolf Hohenhaus. Der aber wollte sich gegenüber taz.de nicht dazu äußern. Er müsse sich zunächst einmal mit seinem Anwalt absprechen.

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