Bund plant mehr Förderung für Elektroautos: Steuerentlastungen und Sonderrechte

Die Bundesregierung will den Absatz von Elektroautos pushen. Sie verspricht Steuerbefreiungen, Sonderrechte im Straßenverkehr und höhere Forschungsmittel.

Derzeit gut fürs Image: Elektroautos jeglicher Art. Bild: dapd

BERLIN dpa | Die Bundesregierung will die Einführung von Elektroautos mit zusätzlichen Steuerentlastungen und Sonderrechten im Straßenverkehr ankurbeln. Das geht aus dem "Regierungsprogramm Elektromobilität" hervor. Heute sollen die Expertenvorschläge offiziell vorgelegt, und schon in Kürze soll das Maßnahmenpaket beschlossen werden. Die Autoindustrie fordert seit Monaten eine Anschubfinanzierung.

Unter anderem ist eine Verdopplung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos auf zehn Jahre geplant. Vorgesehen sind ferner besondere Parkflächen sowie Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Die Forschung soll bis 2013 mit 1 Milliarde Euro gefördert werden.

Bis 2020 will der Bund eine Million E-Autos und bis 2030 mindestens sechs Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straßen bringen. Der Strom dafür soll aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden.

"Die Bundesregierung beabsichtigt, durch Setzen von Rahmenbedingungen dazu beizutragen, dass sich Deutschland zu einem globalen Spitzenstandort der Elektromobilität entwickelt", heißt es in dem Regierungsprogramm.

Im Bericht des Expertengremiums Nationale Plattform Elektromobilität werden noch erhebliche Zweifel an den Zielen der Bundesregierung geäußert. Ohne staatliche Hilfe könnte die Marke von einer Million Elektroautos bis 2020 klar verfehlt werden.

In Zukunft sollen den Plänen zufolge alle bis Ende 2015 erstmals zugelassenen Pkws, Nutz- und Leichtfahrzeuge, die elektrisch angetrieben werden oder einen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer nachweisen, für zehn Jahren von der Steuer befreit werden. Die Dienstwagenbesteuerung soll so geändert werden, dass Elektroautos nicht weniger attraktiv sind als herkömmliche Wagen.

Derzeit wird die private Nutzung eines Dienstwagens als geldwerter Vorteil zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dies benachteilige Elektroautos, weil die bislang viel teurer als konventionelle Fahrzeuge seien.

Im Straßenverkehr sind neben Sonderparkflächen auch Lockerungen von Zufahrtsverboten geplant. Zudem sollen Kommunen die Mitbenutzung von Busspuren oder die Einrichtung von Sonderspuren erlauben können. Wer ein E-Auto als Zweitwagen nutzt, soll mit einem Nummernschild auskommen können und damit nur mit der Versicherung für ein Auto.

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